Einfach Online Scheidung
Sie haben keine Lust auf einen Kanzleibesuch und lange Wartezeiten auf einen Termin? Mit unserer Online Beratung können Sie Ihre Scheidung einfach, schnell und unkompliziert durchführen.
  • Schnelle Bearbeitung bundesweit ohne Kanzleibesuch
  • Persönlicher Ansprechpartner mit direktem Kontakt zum Rechtsanwalt
  • Nur die gesetzlichen Mindestgebühren - keine versteckten Kosten - keiner ist günstiger.
  • Unkomplizierte Ratenzahlung möglich
  • Kostenersparnis durch einvernehmliche Scheidung
  • Erstberatung und Kostenvoranschlag kostenlos
Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Sven Schüßler
Rechtsanwalt Sven Schüßler
Wir sind spezialisiert auf Online Scheidungen.
Sie haben wenig Zeit und viel zu tun?
Wir sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Scheidung. Wir berechnen Ihnen keine außergerichtliche Beratungsgebühr. Damit können Sie die Hälfte der Kosten einsparen.
5 Vorteile von denen Sie profitieren
Darum sollten Sie sich ausgerechnet für uns entscheiden. Hier sind 5 Vorteile, von denen Sie profitieren werden.
1
Kostenloser Kostenvoranschlag
Gerne erstellen wir einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Sie, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
2
Einreichung innerhalb von 24 Stunden
Nachdem Sie uns den Scheidungsantrag freigegeben haben, reichen wir ihn innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Familiengericht ein.
3
100% Mandantenzufriedenheit
Bisher war jede von uns betreute und durchgeführte Scheidung ein Erfolg und jeder Mandant war zufrieden mit unserer einfachen und unkomplizierten Abwicklung.
4
Ratenzahlung
Sie können unsere Gebühren bequem in mehreren Raten bezahlen.
5
Kostenfreie telefonische Erstberatung
Wir beraten Sie gerne kostenfrei telefonisch. Erste Fragen können sogar bereits per Whatsapp-Chat geklärt werden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns unter 0151-20774989.
So ist der Ablauf bei einer Online Scheidung
So sieht die Zusammenarbeit mit uns aus.
Scheidungskosten berechnen
Sie tragen die benötigten Angaben in unser Formular ein. Auf Basis der angegebenen Daten erstellen wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Ihre Daten behandeln wir natürlich streng vertraulich.
Scheidungsantrag wird erstellt
Wenn Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen möchten, füllen Sie das Scheidungsformular aus. Auf dieser Basis entwerfen wir Ihren persönlichen Scheidungsantrag und reichen diesen beim Amtsgericht ein. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail oder Sie klicken hier. Nach Ihrer Freigabe senden wir den Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Scheidungstermin wird festgelegt
Das zuständige Amtsgericht (Familiengericht) in Ihrer Nähe legt den Verhandlungstermin fest, zu dem beide Ehegatten erscheinen müssen. Die Verhandlung dauert ca. 15 Minuten. Danach sind Sie geschieden.
Das sagen unsere Kunden
Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwalt Sven Schüßler. Mehr Infos anzeigen.
Schnelle und lösungsorientierte Erstberatung sowie im weiteren Verlauf eine exzellente und zielorientierte Abwicklung.
Dominic H.
Wir haben uns sehr wohl gefühlt bei Herrn Rechtsanwalt Schüßler und wurden rundum gut betreut und beraten. Wirklich sehr zu empfehlen!
Antonia S.
Kompetente, schnelle und sehr freundliche Beratung und Unterstützung. Kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
Anna S.
Herr Schüßler hat sich sehr detailliert mit der Sachlage auseinandergesetzt, um die bestmögliche Verhandlungsstrategie zu entwickeln.
Patrick H.
Schnelle und lösungsorientierte Erstberatung sowie im weiteren Verlauf eine exzellente und zielorientierte Abwicklung.
Dominic H.
Wir haben uns sehr wohl gefühlt bei Herrn Rechtsanwalt Schüßler und wurden rundum gut betreut und beraten. Wirklich sehr zu empfehlen!
Antonia S.
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Anna S.
Herr Schüßler hat sich sehr detailliert mit der Sachlage auseinandergesetzt, um die bestmögliche Verhandlungsstrategie zu entwickeln.
Patrick H.
Allgemeine Informationen zur online Scheidung
Eine Scheidung ist hauptsächlich nervenaufreibend und im Volksmund auch teuer. Da bereits im Vorfeld viel Stress und kräftezehrende Auseinandersetzungen erfolgt sind, sollte wenigstens das Scheidungsverfahren mit möglichst wenig Aufwand und Kosten verbunden sein.
Die Scheidung online zu beantragen spart Zeit und Nerven.
Zeitersparnis durch online Scheidung
Eins vorweg: auch für eine online Scheidung wird – wie für jede Scheidung - ein Rechtsbeistand benötigt. Dies muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt sein. Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist in Deutschland nicht erlaubt. Und das kommt in dieser turbulenten Zeit einer Scheidungsphase auch den Mandanten zugute. Denn die Anwälte haben die rechtlichen Gesichtspunkte im Blick und sorgen für ein faires Verfahren. Der Besuch in der Anwaltskanzlei bedeutet nicht nur einen enormen Zeitaufwand durch An-/Abreise und eventuelle Wartezeiten vor der Besprechung. Es ist für viele Mandanten zusätzlich ein Hindernis einem fremden Rechtsanwalt die persönliche Situation zu schildern. Da fällt es vielen Mandanten leichter, alles per E-Mail oder Telefon mitzuteilen.
Der Vorteil der online Scheidung ist, dass ein Besuch in der Rechtsanwaltskanzlei nicht notwendig ist. Sämtliche Kommunikation mit Rechtsanwalt Schüßler kann telefonisch, per Post oder E-Mail abgewickelt werden.
Zudem können durch die online Scheidung erhebliche Kosten gespart werden. Sind sich nämlich beide Ehepartner einig, kann die online Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen stattfinden. Für eine sogenannte einvernehmliche Scheidung wird dann nur ein Rechtsanwalt benötigt, da die andere Partei dem Scheidungsantrag nur zustimmt. Ein weiterer Anwalt muss neben Rechtsanwalt Schüßler nicht konsultiert und bezahlt werden.
Nachdem Sie Rechtsanwalt Schüßler beauftragt haben, können Sie sich auf Ihr Privatleben und den Beruf konzentrieren, während wir alles Weitere für Sie in die Wege leiten.

Unkompliziertes Verfahren einer online Scheidung
Sobald beide Partner die Entscheidung getroffen haben, sich scheiden zu lassen, kann das einfache Verfahren der online Scheidung gewählt werden. Wie bei einer herkömmlichen Scheidung beauftragt einer der Ehepartner einen Anwalt mit der online Scheidung, indem die Scheidungsformulare ausgefüllt werden.
Im Unterschied zur herkömmlichen Scheidung können Sie das Scheidungsformular bei der online Scheidung bequem zuhause ausfüllen und direkt vom Handy oder PC an Rechtsanwalt Schüßler senden. Die benötigten Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder) können unkompliziert per Post oder E-Mail an Rechtsanwalt Schüßler gesendet werden.
Sobald das Scheidungsformular übertragen wurde, erstellen wir den Scheidungsantrag für Sie. Nachdem Sie den Scheidungsantrag per Post erhalten und durchgesehen haben, reichen wir ihn beim zuständigen Amtsgericht ein. Der unkomplizierte Verlauf Ihrer online Scheidung hat begonnen.
Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt möglich
Grundsätzlich gilt: eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen online Scheidung reicht es aber aus, nur einen Anwalt zu beauftragen. In diesem Fall nimmt sich nur eine Partei einen Anwalt. Der Scheidungsantrag wird dann in dessen Namen gestellt und der Anwalt übernimmt die Einreichung bei Gericht. Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, dass die Partei, die sich keinen Anwalt genommen hat, dem Scheidungsantrag zustimmt.
Der große Vorteil hierbei ist, dass sich die Parteien die Kosten teilen können. Die Scheidungskosten werden dadurch erheblich reduziert, da das Honorar von nur einen Rechtsanwalt zu zahlen ist. Auf Wunsch schicken wir Ihnen eine entsprechende Kostenbeteiligungserklärung zu. Sprechen oder schreiben Sie uns dazu gerne an.
Deutschlandweite online Scheidung
Bei einer online Scheidung gibt es keine regionale Begrenzung. Es ist völlig unerheblich, wo Sie wohnen oder gerade aufhalten, denn der persönliche Termin beim Anwalt entfällt. Bei der online Scheidung übermitteln Sie Ihre Unterlagen bequem per Email oder Post. Lediglich beim abschließenden Scheidungstermin vor Gericht müssen alle Parteien mit ihrem Rechtsbeistand anwesend sein.
Das Team der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Sven Schüßler kann die Vertretung einer deutschlandweiten online Scheidung vor jedem deutschen Gericht problemlos übernehmen.
Internationale online Scheidung
Rechtsanwalt Schüßler führt auch eine internationale online Scheidung durch. Eine internationale online Scheidung liegt vor, wenn sich einer oder auch beide Ehepartner im Ausland aufhalten oder einer der Partner eine andere als die deutsche Nationalität hat.
Eine internationale online Scheidung ist selbst dann möglich, wenn sich einer der Ehegatten bereits wieder im Ausland aufhält. Rechtsanwalt Schüßler berät Sie gerne über die Voraussetzungen einer internationalen online Scheidung.
"Ich lasse Sie in keiner Phase alleine."
Sven Schüßler - Rechtsanwalt
Häufig gestellte Fragen
Ist eine kostenlose Scheidung möglich?
Auch eine online Scheidung ist nicht kostenlos möglich. Das Gesetz schreibt eine Vergütung für den Rechtsanwalt vor und auch die Gerichtskosten müssen bezahlt werden.
Sollten Sie aus finanziellen Gründen jedoch nicht in der Lage sein, die Kosten für die online Scheidung tragen zu können, ist die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe möglich.
Wird die Verfahrenskostenhilfe vom Familiengericht bewilligt, übernimmt der Staat alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Bewilligt das Familiengericht Verfahrenskostenhilfe gegen Zahlung von Raten, so müssen Sie zumindest nicht alle Kosten auf einmal bezahlen. Sie können die Kosten dann in gleichbleibenden geringen monatlichen Raten bezahlen.
Trotz bewilligter Verfahrenskostenhilfe sollte Ihnen allerdings folgendes Kostenrisiko bewusst sein:
Es ist möglich, dass sich im Laufe des Scheidungsverfahrens die Situation ändert und Ihr Partner beispielsweise nach einem Jahr Trennung entgegen der ursprünglichen Zusage die Zustimmung zur Scheidung verweigert oder aber die Trennungszeit bestreitet. Können Sie dann das Trennungsjahr und die Zerrüttung der Ehe nicht beweisen, wird das Familiengericht die Scheidung kostenpflichtig zurückweisen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie der Gegenseite deren Kosten für z.B. einen Anwalt erstatten müssen. Die sich im Verfahren ergebende Kostenerstattungspflicht gegenüber Dritten ist von der Verfahrenskostenhilfe nämlich nicht umfasst.
Außerdem müssen Sie beachten, dass sich eine Rückzahlungspflicht bezüglich der gewährten Verfahrenskostenhilfe auch noch nach Abschluss des Verfahrens ergeben kann. Bis zu vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss der Scheidung kann das Familiengericht Ihre finanziellen Verhältnisse überprüfen. Ergibt sich hierbei, dass sich Ihre Situation wirtschaftlich verbessert hat, kann das Gericht die Verfahrenskostenhilfe aufheben, so dass Sie unter Umständen nachträglich alle Kosten erstatten müssen.
Das Formular zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe schicken wir Ihnen gerne mit Ihren Unterlagen zur online Scheidung zu. Rechtsanwalt Schüßler steht Ihnen darüber hinaus sehr gerne beim Ausfüllen oder der Beantwortung von Fragen zur Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@kanzlei-schuessler.de oder rufen Sie unter 0151-20774989 an.
Was kostet die Online Scheidung?
Dass eine Scheidung eine äußerst kostspielige Angelegenheit ist, wissen Sie selbst. Die gemeinsame Wohnung muss aufgegeben und oftmals zwei neue Wohnungen angemietet werden. Auch die bisherigen Möbel müssen aufgeteilt oder neu angeschafft werden. Weiterhin vermindert der Unterhalt für Kinder das verfügbare Budget. Es steht also außer Frage, dass eine Scheidung mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist.
Die Höhe der Kosten des Scheidungsverfahrens setzt sich aus den Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) und den Gerichtskosten (nach dem Gerichtskostengesetz – GKG, FamGKG) zusammen.
Für die Anwaltsgebühren gibt es gesetzlich festgelegte Mindestvergütungen. Kein Anwalt darf diese unterschreiten. Möglich ist nur die Vereinbarung einer höheren Vergütung. Bei einer online Scheidung über unsere Kanzlei haben Sie die Garantie, dass wir nur die Mindestgebühren abrechnen. Daher können Sie sich sicher sein, dass keiner günstiger ist.
Als Berechnungsgrundlage dient der sogenannte Verfahrenswert, den das Gericht nach eigenem Ermessen am Ende der Verhandlung festsetzt. Der Verfahrenswert ist nur eine Berechnungsgröße und sie müssen ihn nicht bezahlen.
Der Verfahrenswert wird bestimmt durch die Nettoeinkommen beider Partner, Vermögenswerte und Kreditraten, Anzahl der minderjährigen Kinder, der Durchführung eines Versorgungsausgleichs und der Einvernehmlichkeit der Scheidung.
Hier ist ein Beispiel zur Berechnung der Scheidungskosten.*:
Der Ehemann verdient netto EUR 3.000. Die Ehefrau verdient netto EUR 1.500.
Das Paar hat zwei minderjährige Kinder und ansonsten kein Vermögen und keine Verbindlichkeiten. Ein Versorgungsausgleich mit zwei Rentenanwartschaften wird durchgeführt.
Gerichtskosten: EUR 324,00**
Rechtsanwaltsgebühren: EUR 2.159,85
Voraussichtliche Scheidungskosten: EUR 2.483,85
* Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Berechnung nicht möglich ist, da die Entscheidungsgewalt über die tatsächlichen Kosten beim zuständigen Gericht liegen.
** Der Betrag entspricht einer Gerichtsgebühr. Sie müssen zu Beginn des Verfahrens zwar 2 Gerichtsgebühren einzahlen. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung, werden die Gerichtskosten jedoch hälftig geteilt, so dass Ihnen Ihr Ehepartner eine Gerichtsgebühr erstatten muss.
Können Scheidungskosten reduziert werden?
Wir berechnen Ihnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren – günstiger geht es nicht.
Grundsätzlich gilt: eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidungen reicht es aber aus nur einem Anwalt zu beauftragen. In diesem Fall nimmt sich nur eine Partei einen Anwalt. Der Scheidungsantrag wird dann in deren Namen gestellt und der Anwalt übernimmt die Einreichung bei Gericht. Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, dass die Partei, die sich keinen Anwalt genommen hat, zustimmt.
Der große Vorteil hierbei ist, dass sich die Parteien die Kosten teilen können. Da das Honorar an nur einen Rechtsanwalt zu zahlen ist, werden die Scheidungskosten erheblich reduziert. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die entsprechende Kostenbeteiligungserklärung gerne zu.
Manche Gerichte haben in der Vergangenheit bei einer einvernehmlichen Scheidung auf Antrag eine Reduzierung des Verfahrenswerts (Bemessungsgrundlage für die gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren) um bis zu 30% vorgenommen. Bei einvernehmlichen Scheidungen stellen wir daher einen solchen Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswerts um 30% und versuchen auf diese Weise, Ihre Kosten zu reduzieren. Eine Garantie kann jedoch nicht abgegeben werden, da die Entscheidung über einen solchen Antrag letztlich immer im Ermessen des jeweils zuständigen Gerichts steht.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung erfüllt sein?
Das Trennungsjahr – Die Voraussetzung für eine Scheidung
Die Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Ehepartner. Diese Trennung muss bereits seit einem Jahr bestehen, damit die Scheidung beantragt werden kann. Das Trennungsjahr bedeutet den Bruch der häuslichen Gemeinschaft, der in der Regel den Auszug einer Partei nach sich zieht. Die räumliche Trennung ist hierbei aber nicht zwingend notwendig. Es reicht aus, wenn die Eheleute eindeutig zu erkennen geben, dass keine Gemeinschaft mehr besteht und „Tisch und Bett“ unabhängig voneinander genutzt werden. Damit für alle fest steht, dass mit einer Wiederaufnahme der Ehe nicht mehr zu rechnen ist, wurde vom Gesetzgeber das einjährige Trennungsjahr eingeführt.
Den Richter interessiert hier nur der genaue Trennungszeitpunkt. Er wird in der Regel nicht auf die genaue Hintergründe eingehen.
Wird das Getrenntleben durch einen Versöhnungsversuch von mehr als 3-monatiger Dauer unterbrochen, so wird auch das Trennungsjahr unterbrochen und ist bei erneuter Trennung neu zu berechnen.
Sofern keine Unstimmigkeiten auftreten, kann der Scheidungsantrag bereits nach 9 Monaten Trennungszeit eingereicht werden, da das gesamte Scheidungsverfahren (vom Einreichen des Antrags bis zum Gerichtstermin) in der Regel mindestens 3 Monate dauert.
Das Trennungsjahr gilt als allgemein anerkannter Beweis dafür, dass mit der Wiederaufnahme der Ehe nicht mehr zu rechnen ist. Um eine Ehe schon vor dem Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen zu können, muss die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen. Diese sogenannte unzumutbare Härte liegt in Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners zu finden sind. Die Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Fortführung der Ehe sind sehr streng. Als Indizien wurden in der Vergangenheit verschiedene Kriterien wie beispielsweise körperliche Misshandlung, Alkoholmissbrauch oder auch fortdauernde Gewalttätigkeit anerkannt. Diese Kriterien sind in der Regel jedoch nicht einfach zu beweisen. Sollten Sie also bereits aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen sein, lohnt es sich, die Trennungsphase einfach abzuwarten.
Für eine möglichst reibungslose online Scheidung sollten sich die Ehegatten außerdem einig sein, was die finanziellen Aspekte der Trennung betrifft. Je größer die Übereinkunft ist, desto unkomplizierter wird das Scheidungsverfahren ablaufen. Um eine Scheidung online durchzuführen, muss eine grundsätzliche Einigkeit darin bestehen, dass die Scheidung von beiden Eheleuten gewollt ist. Die Fragen nach dem Ehegattenunterhalt, dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, sowie dem Unterhalt für diese Kinder und das Umgangsrecht werden meist während des Verfahrens geklärt. Für die online Scheidung ist es von erheblichem Vorteil, wenn diese Fragen zwischen den Partnern bereits geklärt sind.
Wie wird der Unterhalt geregelt?
Er wird in der Regel nicht auf die genaue Hintergründe eingehen. Eine Scheidung löst in den meisten Fällen Unterhaltspflichten auf der einen und Unterhaltsansprüche auf der anderen Seite aus. Diese können sich sowohl auf die Ehegatten selbst (Ehegattenunterhalt), aber auch auf die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind (Kindesunterhalt), beziehen. Es wird also streng zwischen dem Unterhalt für den Ehegatten und dem Unterhalt für die Kinder unterschieden.
Ehegattenunterhalt
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Ehepartner für seinen Unterhalt nach der Scheidung selbst verantwortlich ist. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehegattenunterhalt jedoch geltend gemacht werden. Diese Voraussetzungen sind im Wesentlichen die Erziehung der gemeinsamen Kinder oder ein erhebliches Ungleichgewicht der Einkommenshöhen. Außerdem kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn zur Trennungssituation Faktoren wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder die Berufsausbildung eines Ehepartners hinzukommen.
Kindesunterhalt
Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der bundesweit geltenden „Düsseldorfer Tabelle“. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, an der die Gerichte sich orientieren. Daher wird der Kindesunterhalt immer individuell berechnet werden. Eigene Einkünfte des Kindes werden bis auf 50€ auf den Unterhalt angerechnet. Auch das Kindergeld findet Berücksichtigung. Hier geht es zur „Düsseldorfer Tabelle“: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php
Rechtsanwalt Sven Schüßler hilft Ihnen gerne in allen Fragen und Unklarheiten zum Thema Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüche schnell und effektiv weiter.

Was versteht man unter Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich stellt die gerechte Verteilung der Rentenansprüche sicher.
Wer sich scheiden lässt, hat vieles zu regeln: Da geht es vielleicht um das Sorgerecht für die Kinder und oft um finanzielle Fragen. Meist haben beide Eheleute für ihre Altersvorsorge entweder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen oder privat vorgesorgt. Damit bei der Trennung für den Zeitraum der Ehe alles gerecht aufgeteilt wird, gibt es den Versorgungsausgleich.
Die Rentenanwartschaften sind bei den Ehegatten in der Regel unterschiedlich hoch. Oft hat derjenige eine geringere Anwartschaft, der wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht oder nur Teilzeit gearbeitet hat. Unterschiedlich hohe Anwartschaften entstehen auch, wenn einer von beiden längere Zeit arbeitslos war oder wenn einer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen. Die rechtliche Grundlage bildet das Versorgungsausgleichsgesetz. Die Grundidee ist einfach: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Zur Veranschaulichung soll folgendes Beispiel dienen:
Beide Ehepartner haben während der Ehe angestellt gearbeitet und ansonsten nicht privat vorgesorgt. Der Ehemann hat während der Ehezeit 20 Rentenpunkte erworben. Die Ehefrau hat in der gleichen Zeit aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung 10 Rentenpunkte erworben. Der Versorgungsausgleich wäre nun so durchzuführen, dass der Ehemann der Ehefrau 5 Rentenpunkte überträgt, so dass beide 15 Rentenpunkte für den Zeitraum der Ehedauer erworben haben.
Gibt es darüber hinaus erworbene Anwartschaften, betriebliche Altersversorgungsverträge, Lebensversicherungen oder berufsständische Altersversorgungen, werden diese ebenso in die Berechnung des Versorgungsausgleichs mit einbezogen.
Bei Lebensversicherungen, die eine Rentenzahlung vorsehen, findet ein Ausgleich des Rentenkontos statt. Sieht die Lebensversicherung eine Kapitalzahlung oder ein Wahlrecht zwischen Renten- oder Kapitalzahlung vor, fließt die Versicherung nicht mit in den Versorgungsausgleich ein.
Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich ist bei Ehen, die länger als 3 Jahre bestanden haben, zwingend vorgeschrieben. Bei den 3 Jahren wird auch die Trennungszeit berücksichtigt. Die Eheleute bekommen nach Eingang des Scheidungsantrags einen Fragebogen des Gerichts. Diesen müssen sie ausfüllen, damit das Gericht die Auskünfte der Rententräger und Versicherungen zur Berechnung des Versorgungsausgleichs einholen kann.
Der Versorgungsausgleich kann allerdings auch über eine notarielle Vereinbarung geregelt werden. Darin kann man beispielsweise festhalten, ob und wie während der Ehe erworbene Anwartschaften verteilt werden. Das Gericht kontrolliert diese notarielle Vereinbarung, eine Genehmigung durch das Gericht ist nicht notwendig.
Weiterhin können Sie den Versorgungsausgleich auch durch einen gerichtlichen Vergleich während Ihres Scheidungstermins beim Amtsgericht regeln. Für den gerichtlichen Vergleich müssen jedoch beide Parteien anwaltlich vertreten sein.
Rechtsanwalt Schüßler berät Sie zu allen Fragen des Versorgungsausgleichs. So finden wir gemeinsam heraus, welcher Weg in Ihrem Fall der Beste ist.
Ehepartner, die kürzer als 3 Jahre verheiratet waren, können einen Versorgungsausgleich beantragen, sie müssen aber nicht.
Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da meist nicht genau vorhergesehen werden kann, wer von dem Versorgungsausgleich finanziell profitiert.
Bei kleinen Ausgleichswerten oder wenn der Wertunterschied der gegenseitigen Versorgungen sehr gering ausfällt, sollte grundsätzlich kein Versorgungsausgleich beantragt werden.
Wollen Sie bei einer kurzen Ehedauer (unter 3 Jahren Ehe) einen Versorgungsausgleich durchführen, müssen Sie Rechtsanwalt Schüßler ausdrücklich informieren. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Wie wird das Sorgerecht geregelt?
Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und dem alleinigen Sorgerecht. Der Normalfall ist das gemeinsame Sorgerecht. In Bezug auf bedeutende Entscheidungen wie Aufenthalt des Kindes, Kindergarten- oder Schulwahl und berufliche Ausbildung sind beide Elternteile gleich berechtigt.
Das alleinige Sorgerecht muss vor dem Familiengericht beantragt werden. Dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stimmt der andere Ehepartner in der Regel zu.
Der Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ist dem Gericht nur möglich, wenn die Eltern so sehr zerstritten sind, dass sie die gemeinsamen bedeutenden Entscheidungen für ihr Kind nicht mehr gemeinsam treffen können.
Unabhängig davon, ob das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht zwischen den Ehepartnern streitig ist, sollte der Umgang mit dem Kind einvernehmlich geklärt sein. Ist eine Einigung nicht möglich, kann dies per Beschluss durch das Familiengericht entschieden werden.
Zögern Sie nicht, Ihre Fragen zum Sorgerecht mit Rechtsanwalt Schüßler zu besprechen.
Ist eine online Scheidung ohne Anwalt möglich?
Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich, da der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt erstellt und von diesem beim Familiengericht eingereicht werden muss. Beim Scheidungstermin ist die Anwesenheit vor Gericht für den Rechtsanwalt und die beiden Eheleute vorgeschrieben.
Viele Scheidungen werden heutzutage in Deutschland einvernehmlich durchgeführt. Einvernehmlich bedeutet, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag unterschreibt und der andere diesem Antrag zustimmt.
Der Vorteil bei dieser einvernehmlichen Scheidung ist, dass es nicht der Inanspruchnahme eines weiteren Rechtsanwaltes bedarf. Dadurch wird zumindest die Hälfte der Anwaltskosten gespart.
Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich – mit nur einem Anwalt allerdings schon.
Es muss jedoch beachtet werden, dass der Anwalt nur den Antragssteller des Scheidungsantrags vertritt und nicht der Anwalt beider Eheleute ist. Einen gemeinsamen Rechtsanwalt gibt es bei einer Scheidung nicht. Die Rechtsanwaltskosten sind immer von demjenigen Ehepartner zu tragen, der den Scheidungsantrag gestellt hat bzw. den Rechtsanwalt beauftragt hat.
Da der Ehepartner, der der Scheidung nur zustimmt, von dem Kostenvorteil durch die Einsparung eines eigenen Anwalts profitiert, sollte Einigkeit zwischen den Eheleuten hinsichtlich der Übernahme der anfallenden Kosten bestehen.
Möchten Sie außergerichtlich vereinbaren, dass Sie sich die Anwaltsgebühren teilen wollen, erstellt Rechtsanwalt Schüßler hierzu gerne eine Kostenübernahmeerklärung für Sie.
Wie werden die finanziellen Angelegenheiten geregelt?
Die meisten Ehepartner legen sämtliche Finanzen (z.B. Bankkonten, Schulden, Vermögen und Versicherungen) zusammen. Im Falle der Scheidung muss das Zusammengelegte nun wieder getrennt werden.

Aufteilung des Vermögens
Der gesetzliche Grundgedanke der Zugewinngemeinschaft besteht darin, für größtmögliche Gerechtigkeit hinsichtlich des Vermögens in der Ehe zu sorgen. Bei der Auseinandersetzung soll das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt werden. Es wird also geprüft, was die Eheleute finanziell mit in die Ehe gebracht haben und nur das, was während der Ehe dazugewonnen wurde, berücksichtigt. Dies gilt selbstredend nur, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wurde eine andere Vereinbarung getroffen (z.B. Ehevertrag), muss dies notariell beurkundet worden sein, da sie ansonsten keine Gültigkeit besitzt.
Gemeinsames Bankkonto
Der Saldo (positiv wie negativ) eines gemeinsames Bankkontos sollte zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Wegen des weiterhin vorhandenen Zugriffs beider Ehepartner sollte das vorhandene Geld auf zwei getrennte Konten aufgeteilt werden.

Gemeinsame Schulden und Verbindlichkeiten
Gemeinsame Schulden oder Verbindlichkeiten sollten ebenfalls aufgeteilt werden. Der Ehegatte, der die Ratenzahlungen übernimmt, sollte dafür einen Ausgleichsanspruch erhalten. Um gemeinsam Schulden handelt es sich nur, wenn der Kreditvertrag auch gemeinsam unterschrieben wurde. Ist dies nicht der Fall ist, ist allein derjenige Ehepartner verpflichtet, der den Kredit aufgenommen hat.

Mietvertrag
Ähnliches gilt für den Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung. Ist der Mietvertrag von beiden Eheleuten unterzeichnet worden, so muss er auch gemeinschaftlich gekündigt werden.
Krankenversicherung
Bis zum endgültigen und rechtskräftigen Scheidungsurteil besteht die Krankenversicherung der Familie wie gewohnt weiter. Allerdings sollten Sie bis spätestens 3 Monate nach der Scheidung alles mit der Krankenkasse geklärt und neu vereinbart haben.
Rechtsanwalt Schüßler berät Sie, damit Ihre finanziellen Angelegenheiten abschließend geklärt werden können. Auch bei einer online Scheidung dürfen Sie die finanziellen Angelegenheiten nicht vernachlässigen.
Änderung der Steuerklasse und Steuererklärung
Die Steuerklassen müssen spätestens im Jahr nach der Trennung geändert werden. Die Steuererklärung kann noch im Jahr der Trennung gemeinsam gemacht werden.

Welches Gericht ist zuständig?
Es ist gesetzlich geregelt, welches Gericht für das Scheidungsverfahren zuständig ist.
1. Fall
Haben die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
2. Fall
Falls es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Ort die Ehepartner zuletzt zusammen gelebt haben und mindestens einer der Eheleute noch in diesem Ort wohnt.
3. Fall
Gibt es keine minderjährigen Kinder, keiner der Ehegatten lebt mehr in dem Ort, in dem man früher zusammen gelebt hat, und der eine Ehepartner stellt den Scheidungsantrag: Dann ist das Amtsgericht des Ortes zuständig, in dem der andere Ehepartner lebt.
Kostenfreie Erstberatung
Sie möchten nicht direkt einen Scheidungsantrag anfordern sondern möchten sich erst einmal beraten lassen? Kein Problem.
Füllen Sie einfach dieses Formular aus oder kontaktieren Sie uns via WhatsApp.
E-Mail
info@einfach-online-scheidung.de
Standort
Robert-Koch-Allee, 11a 60438 Frankfurt