Das Trennungsjahr – Die Voraussetzung für eine Scheidung
Die Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Ehepartner. Diese Trennung muss bereits seit einem Jahr bestehen, damit die Scheidung beantragt werden kann. Das Trennungsjahr bedeutet den Bruch der häuslichen Gemeinschaft, der in der Regel den Auszug einer Partei nach sich zieht. Die räumliche Trennung ist hierbei aber nicht zwingend notwendig. Es reicht aus, wenn die Eheleute eindeutig zu erkennen geben, dass keine Gemeinschaft mehr besteht und „Tisch und Bett“ unabhängig voneinander genutzt werden. Damit für alle fest steht, dass mit einer Wiederaufnahme der Ehe nicht mehr zu rechnen ist, wurde vom Gesetzgeber das einjährige Trennungsjahr eingeführt.
Den Richter interessiert hier nur der genaue Trennungszeitpunkt. Er wird in der Regel nicht auf die genaue Hintergründe eingehen.
Wird das Getrenntleben durch einen Versöhnungsversuch von mehr als 3-monatiger Dauer unterbrochen, so wird auch das Trennungsjahr unterbrochen und ist bei erneuter Trennung neu zu berechnen.
Sofern keine Unstimmigkeiten auftreten, kann der Scheidungsantrag bereits nach 9 Monaten Trennungszeit eingereicht werden, da das gesamte Scheidungsverfahren (vom Einreichen des Antrags bis zum Gerichtstermin) in der Regel mindestens 3 Monate dauert.
Das Trennungsjahr gilt als allgemein anerkannter Beweis dafür, dass mit der Wiederaufnahme der Ehe nicht mehr zu rechnen ist. Um eine Ehe schon vor dem Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen zu können, muss die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen. Diese sogenannte unzumutbare Härte liegt in Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners zu finden sind. Die Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Fortführung der Ehe sind sehr streng. Als Indizien wurden in der Vergangenheit verschiedene Kriterien wie beispielsweise körperliche Misshandlung, Alkoholmissbrauch oder auch fortdauernde Gewalttätigkeit anerkannt. Diese Kriterien sind in der Regel jedoch nicht einfach zu beweisen. Sollten Sie also bereits aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen sein, lohnt es sich, die Trennungsphase einfach abzuwarten.
Für eine möglichst reibungslose online Scheidung sollten sich die Ehegatten außerdem einig sein, was die finanziellen Aspekte der Trennung betrifft. Je größer die Übereinkunft ist, desto unkomplizierter wird das Scheidungsverfahren ablaufen. Um eine Scheidung online durchzuführen, muss eine grundsätzliche Einigkeit darin bestehen, dass die Scheidung von beiden Eheleuten gewollt ist. Die Fragen nach dem Ehegattenunterhalt, dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, sowie dem Unterhalt für diese Kinder und das Umgangsrecht werden meist während des Verfahrens geklärt. Für die online Scheidung ist es von erheblichem Vorteil, wenn diese Fragen zwischen den Partnern bereits geklärt sind.